Vor dem Hintergrund der Einsparungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk appelliert die Konferenz der Landesmusikräte an alle politisch Verantwortlichen, die Rundfunkgremien und die Sendeanstalten: Vielfalt der Kulturradios erhalten! Die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt von 2007 gilt auch und in besonderem Maße für die Musikprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Ein Mantelprogramm der ARD-Sender mit regionalen Fenstern kann der reichhaltigen Kultur des musikalischen Erbes, der aktuellen Ausdrucksformen und der fremden Kulturen im eigenen Land ebenso wenig gerecht werden wie der Musik vor Ort mit allen ihren professionellen Akteur*innen und Amateur*innen. Musikalische Vielfalt ist das Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!
Das im Juli 2021 ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragserhöhung hat die besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und seinen gesellschaftlichen Auftrag bestätigt. Die Konferenz der Landesmusikräte begrüßt das Urteil und unterstreicht, dass der Auftrag sowohl der unabhängigen Information als auch der Abbildung und Förderung der Kultur- und Musiklandschaft gilt.
Mit den Programmveränderungen der letzten Jahre und der fortschreitenden Reduktion der Vielfalt in den Programmen läuft der öffentlich-rechtliche Rundfunk allerdings Gefahr, seinem Auftrag immer weniger gerecht zu werden
Kontakt
Thomas Prisching
Geschäftsführer
T: 040 285 33 86-0
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