100 Einzelstipendien für Hamburger Musiker*innen und Komponist*innen zur Förderung ihrer künstlerischen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) und der Landesmusikrat Hamburg (LMR) wollen Hamburger Musiker*innen und Komponist*innen aller Genres die weitere künstlerische Arbeit trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ermöglichen.
Finanziert durch die BKM vergibt der Landesmusikrat Hamburg deshalb für ausgewählte künstlerische Projekte und Vorhaben Produktionshilfen in Form von 100 Einzelstipendien à 6.000 Euro.
Gefördert werden können künstlerische Vorhaben der Musik, die Entwicklung und Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Musikvermittlung sowie die Verbesserung der persönlichen künstlerischen Fertigkeiten.
Antragsberechtigt sind freischaffende, professionell arbeitende Musiker*innen und Komponist*innen, die im Stipendienzeitraum, der mit der Bewerbung beginnt und am 28.02.2022 endet, ihre zentrale Wirkungsstätte (Studio, Auftrittsorte, etc.) sowie ihren Hauptwohnsitz im Land Hamburg haben, die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury.