7. Berliner Appell des Deutschen Musikrates stellt Forderungen
15. November 2021

Pressekontakt

Thomas Prisching

Geschäftsführer
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Die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates hat am 23. Oktober 2021 in Berlin den 7. Berliner Apell „Musik ist unser aller Leben“verabschiedet. Der Appell beinhaltet eine Lageanalyse und stellt acht Forderungen für den Erhalt der Kulturellen Vielfalt auf, der unter anderem auf Erkenntnissen der vom DMR in Auftrag gegebenen „Eiszeit-Studie“ basiert. Auch der Präsident und der Geschäftsführer des Landesmusikrates Hamburg waren bei der Mitgliederversammlung. Der Landesmusikrat Hamburg hat den Apell mitbeschlossen und unterstützt ihn.

Der Deutsche Musikrat fordert im „7. Berliner Apell“:

1. die Selbstverpflichtung der Kommunen und Länder zur Sicherung der Kulturausgaben für die Haushaltsjahre 2022-2025 mindestens auf dem Stand der Haushaltsansätze 2020 zuzüglich der entsprechenden Tarifvorsorge und des Inflationsausgleichs.
2. die nachhaltige Sicherung der freien Musikerinnen und Musiker durch eine Arbeitslosenversicherung, Honorarstandards und eine verstärkte, auf Mehrjährigkeit angelegte Förderung der freien Ensembles.
3. den Einsatz der künstlerischen Schulfächer und des Sports als die zentralen Eingangsfächer schulischen Erlebens für alle Jahrgangsstufen und Schularten.
4. die zugangsoffene Sicherstellung der Arbeit der öffentlichen und freien Musikschulen für alle Bevölkerungsgruppen auf den Qualitätsgrundlagen der Fachverbände.
5. die ausreichende Unterstützung der Chöre und Orchester im Bereich Amateurmusik zur Ermöglichung von kultureller Teilhabe für breite Bevölkerungskreise.
6. die stärkere Berücksichtigung der Musikwirtschaft als mitgestaltender Teil unserer Kulturellen Vielfalt in den gesetzgeberischen Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns, insbesondere in Bezug auf die kleineren und mittelständischen Betriebe.
7. eine Bundeskulturstatistik, auf deren Datengrundlage vorausschauende Bildungs- und Kulturpolitik gestaltet werden kann.
8. den neuen Bundestag auf, das Staatsziel Kultur in das Grundgesetz mit dem Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ aufzunehmen.